FIRMENVERTRAGSRECHTSCHUTZ

Versicherungsfall: Mängelrügen des Vertragspartners, z.B. Bauherr behauptet Mängel an der Ausführung des Auftrages und verweigert die Werklohnzahlung.

Versicherter Personenkreis: Umfasst ist der VN und alle Mitarbeiter mit der gerichtlichen Wahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines versicherten Gewerbes stehen.

Leistungsumfang: Übernahme sämtlicher Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Gutachter- und Sachverständigerkosten ab gerichtlicher Wahrnehmung. SB 500 € Streitwertuntergrenze 1.500 – 5.000 €

 

Schadenbeispiel: Flasche auf Abwegen

Beim Schweißen eines Balkongeländers fällt durch Unachtsamkeit des Mitarbeiters die Acetonflasche herunter. Sie durchschlägt die nagelneue Lichtkuppel der Ladenpassage und die Großvitrine des Kaschmir- Damenmode-Geschäftes. Glücklicherweise explodiert die Flasche nicht. Die Lichtkuppel muss komplett erneuert werden. Der Bauleiter kalkuliert mit einer Schadenssumme von über 20.000 EUR und einer Bauverzögerung von mindestens 2 Wochen.

 

Schadenbeispiel: Richtfest ohne Happy-End

Als letzter Akt vor dem Richtfest soll nur noch die Richtkrone befestigt werden. Dabei löst sich ein zuvor vom Bautischler/ Bauschreiner nicht ordnungsgemäß befestigter Teil der Dachgaube und stürzt auf den Dienstwagen des Bürgermeisters, der gerade seine Rede vorbereitet hatte. Der Pkw der Oberklasse erleidet einen Totalschaden. Glücklicherweise werden keine Gäste verletzt.